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03.07.2023 von hintcatcher Team | hintcatcher Blog

Die Entstehungsgeschichte des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG)

Der Weg von der EU-Hinweisgeberrichtlinie 2019/1937 bis zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) war lang. Nun ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Eine Zusammenfassung des Gesetzgebungsprozesses.

Der Weg zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Deutschland war lang. Bis zur finalen Fassung des Hinweisgeberschutzgesetzes prägten unter anderem ein Regierungswechsel und ein Vermittlungsverfahren zwischen Bundesrat und Bundestag die Dauer des Gesetzgebungsverfahrens.

Im folgenden Artikel wird der Entstehungsprozess des Hinweisgeberschutzgesetzes in seinen Eckpunkten zusammengefasst.

Die “Richtlinie (EU) 2019/1937 (Hinweisgeberrichtlinie)” als Anfang

Zunächst wurde mit der Hinweisgeberrichtlinie bzw. Whistleblower-Richtlinie (Whistleblower-RL) im europäischen Wirtschaftsraum das Ziel verfolgt, zukünftig EU-weit einheitlich für einen besseren Schutz von Hinweisgebern/Whistleblowern zu sorgen. Die Richtlinie soll dabei mit einheitlichen Standards zur Möglichkeit der Meldung von Missständen für einen besseren Schutz der Hinweisgeber sorgen.

Die EU-Hinweisgeberrichtlinie 2019/1937 trat am 16. Dezember 2019 in Kraft und war bis 17. Dezember 2021 in nationales Recht umzusetzen.

Die Chronologie des Gesetzgebungsverfahrens des Hinweisgeberschutzgesetzes

Im September 2020 teilte die Bundesregierung auf eine Anfrage in Bezug auf den geplanten Zeithorizont zur Umsetzung der Richtlinie sowie die Umsetzungsfrist am 17. Dezember 2021 mit, dass sie beabsichtige, “den Entwurf des zur Umsetzung der EU-Hinweisgeber-Richtlinie erforderlichen Gesetzes rechtzeitig vorzulegen, so dass der Bundestag hierüber noch in der laufenden Wahlperiode abschließend entscheiden kann”.

So weit sollte es jedoch nicht kommen. Stattdessen endete die Wahlperiode, es kam ein Regierungswechsel und damit einher ging eine längere Verzögerung im Gesetzgebungsverfahren zum Hinweisgeberschutzgesetz.

Erst Ende September 2022 hat der Bundestag erstmals über einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, beraten.

Nach der 1. Lesung ging es für den Gesetzesentwurf am 19. Oktober 2022 in eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss.

Kurz vor den Weihnachtsfeiertagen 2022 haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am 16. Dezember 2022 eine vom Rechtsausschuss geänderte Fassung des Gesetzesentwurfes für einen “besseren Schutz hinweisgebender Personen” im beruflichen Umfeld beschlossen.

Damit schien sich der Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein Hinweisgeberschutzgesetz zunächst bereits auf der Zielgeraden zu befinden. Doch am 10. Februar 2023 erhielt das Gesetz zum Whistleblowerschutz keine Zustimmung im Bundesrat, wodurch die Gesetzgebung zunächst weiter verzögert wurde.

Nachdem das von der Bundesregierung eingebrachte Hinweisgeberschutzgesetz im Bundesrat gescheitert war, haben die Koalitionsfraktionen am 17. März 2023 einen zweiten Anlauf durch eine Teilung in zwei Gesetztesentwürfe unternommen:

Hintergrund dieser Aufspaltung war nach Auffassung der Koalitionsfraktionen, dass nur einer der Gesetzesentwürfe im Bundesrat zustimmungspflichtig ist.

Zwischenzeitlich hatte die EU-Kommission Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland eingereicht, weil die Richtlinie bis 17. Dezember 2021 in nationales Recht hätte umgesetzt werden müssen, jedoch bislang nicht umgesetzt war.

Kurz darauf kamen jedoch am 27. März 2023 in einer weiteren Anhörung des Rechtsausschusses Zweifel am Gesetzgebungsverfahren durch die Teilung in zwei Gesetzesentwürfe auf.

Eine eigentlich für den 30. März 2023 vorgesehen Entscheidung über den Gesetzesentwurf für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, wurde kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt.

Letztlich hat die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss eingeschaltet, um mit den Ländern über einen Kompromiss zu beraten. Nachdem dieser am 9. Mai 2023 eine Einigung und damit einen Kompromiss zum Schutz von Whistleblowern erzielt hat, hat das Plenum des Bundestages am 11. Mai 2023 dem Kompromiss zum Hinweisgeberschutzgesetz zugestimmt.

Einen Tag später hat der Bundesrat am 12. Mai 2023 dem Hinweisgeberschutzgesetz zugestimmt, das im Vermittlungsausschuss nachverhandelt worden war.

Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 02. Juni 2023 ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden überwiegend am 02. Juli 2023 in Kraft getreten.

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist in Kraft - was nun?

Behörden und Unternehmen ab 50 Mitarbeitern müssen nach dem Gesetz interne Anlaufstellen für Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen schaffen. Damit einher gehen Vorgaben zu Verfahren und Vertraulichkeit der Meldungen und Maßnahmen zum Schutz der Hinweisgeber vor Repressalien.

Ein digitales Hinweisgebersystem (Hinweisgeber-Software) wie das hintcatcher System kann hier ideal unterstützen. Es ermöglicht die einfache Einrichtung einer internen Anlaufstelle (Meldestelle), über die Hinweisgeber Meldungen zu Missständen an Verantwortliche des Unternehmens melden können. Es unterstützt Fallbearbeiter, vorgegebene Fristen und Verfahrensschritte einzuhalten und die Vertraulichkeit der Meldungen zu schützen. Als Cloud-Lösung ist für das Hinweisgebersystem hintcatcher keine Installation nötig, sodass Sie in wenigen Minuten direkt starten können.

Nicht zuletzt schützt es Hinweisgeber und ermutigt durch die Möglichkeit einer anonymen Meldung, Missstände effizient an Verantwortliche Ihres Unternehmens zu melden.

Denn Hinweisgeberschutz ist Unternehmensschutz: nur wer rechtzeitig von Missständen erfährt, kann angemessen darauf reagieren.

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Zusammenfassung

Der Weg zum Hinweisgeberschutzgesetz war lang und hat zwischendurch einige Abzweigungen genommen.

Spätestens jetzt sollten betroffene Organisationen die Einrichtung interner Meldestellen angehen, um drohende Bußgelder zu vermeiden und effektiven Unternehmensschutz betreiben zu können.

Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherche handelt es sich um keine Rechtsberatung, Informationen basieren teilweise auf Gesetzesentwürfen. Änderungen vorbehalten.