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28.06.2021 von hintcatcher Team | hintcatcher Blog

Das Lieferkettengesetz kommt mit Pflicht zur Einführung eines Hinweisgebersystems

Der Weg ist frei für das Lieferkettengesetz, das von betroffenen Unternehmen auch die Einrichtung eines unternehmensinternen Beschwerdeverfahrens fordert.

Der Bundesrat hat am Freitag, den 25. Juni 2021, das Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten gebilligt, mit dem von betroffenen Unternehmen auch eine Pflicht zur Einrichtung eines unternehmensinternen Beschwerdeverfahrens gefordert wird.

Wer vom Lieferkettengesetz betroffen ist

Das Lieferkettengesetz soll vom 1. Januar 2023 an gelten.

Zunächst sollen nur Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten betroffen sein, ab 2024 soll die betroffene Gruppe von Unternehmen dann auch auf Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern ausgeweitet werden.

Die enthaltene Pflicht zur Einführung eines Beschwerdeverfahrens

Gemäß §8 Abs. 1 des Gesetzes hat ein betroffenes Unternehmen dafür zu sorgen, dass ein unternehmensinternes Beschwerdeverfahren eingerichtet ist, das es Personen ermöglicht, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Verletzungen hinzuweisen, die durch das Handeln im eigenen Geschäftsbereich oder das eines unmittelbaren Zulieferers entstanden sind.

Anforderungen an das Beschwerdeverfahren

Betroffene Unternehmen müssen klare und verständliche Informationen zur Erreichbarkeit und zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens öffentlich zugänglich machen. Das Beschwerdeverfahren muss für potenzielle Nutzer zugänglich sein und die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person muss gewahrt bleiben, um wirksamen Schutz vor Benachteiligung oder Bestrafung aufgrund einer Beschwerde zu gewährleisten.

Geht ein Hinweis einer unmittelbar betroffenen Person ein, muss der Eingang bestätigt werden. Das Unternehmen hat den Sachverhalt mit den Hinweisgebern zu erörtern.

Die von dem Unternehmen mit der Durchführung des Beschwerdeverfahrens betrauten Personen müssen unparteiisch und nicht an Weisungen gebunden sein. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Erfüllung der Pflicht mit einem digitalen Hinweisgebersystem

Ein digitales Hinweisgebersystem wie das hintcatcher Hinweisgebersystem eignet sich nicht nur für die Erfüllung der Pflicht zur Einführung eines Beschwerdeverfahrens im Rahmen des Lieferkettengesetzes, sondern deckt darüber hinaus auch die Anforderung der EU-Hinweisgeber Richtlinie zur Einrichtung einer internen Meldestelle für Fehlverhalten ab. Die EU-Whistleblowing Richtlinie muss bis 17. Dezember 2021 durch EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden und betrifft bereits Unternehmen ab 50 Beschäftigten.

In Deutschland existiert dazu mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bereits ein Gesetzesentwurf.

Betroffene Unternehmen sind daher gut beraten, sich bereits jetzt auf die Erfüllung der kommenden Gesetze vorzubereiten.

Ein digitales Hinweisgebersystem, das sowohl die Anforderungen der EU-Hinweisgeber Richtlinie als auch die an das Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettengesetz erfüllt, ist für Unternehmen dabei das ideale Mittel, schnell und unkompliziert eine interne Meldestelle einzurichten und zwei gesetzliche Forderungen mit einem System zu erfüllen.

Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherche handelt es sich um keine Rechtsberatung, Informationen basieren teilweise auf Gesetzesentwürfen. Änderungen vorbehalten.