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Übermittlung von Dateianhängen durch Hinweisgeber zulassen / verbieten

Wie Sie die Möglichkeit zur Übermittlung von Dateianhängen durch Hinweisgeber konfigurieren können

Sie können für Ihre Meldestelle festlegen, ob Hinweisgeber mit Ihrer Meldung Dateianhänge übermitteln können. Diese Konfigurationsmöglichkeit erlaubt es Ihnen zu steuern, ob Hinweisgeber Dateianhänge übermitteln können und Ihre Fallbearbeiter diese erhalten, oder ob Sie rein textuelle Hinweis-Meldungen akzeptieren möchten.

Sofern Sie beispielsweise aus IT-Sicherheitsgründen keine Dateianhänge von Hinweisgebern empfangen möchten, können Sie diese Option deaktivieren und die Übermittlung auf rein textuelle Hinweise beschränken.

Wenn diese Option aktiviert ist, können Hinweisgeber Dateianhänge mit der initialen Hinweis-Meldung sowie mit Nachrichten über die Postbox eines Falls übermitteln.

Hinweis: Sofern diese Funktionalität in Ihrem hintcatcher Plan enthalten ist, ist diese Option standardmäßig aktiviert, sodass die Übermittlung von Dateianhängen durch Hinweisgeber zugelassen ist.

Um die Einstellung anzupassen, führen Sie bitte folgende Schritte durch:

  1. Wechseln Sie im Fallmanagement auf die Seite Einstellungen

  2. Aktivieren bzw. deaktivieren Sie dort in der Sektion Einstellungen Ihrer Meldeseite die Option Dateianhänge von Hinweisgebern zulassen:

    Option zur Konfiguration der Möglichkeit von Dateianhängen von Hinweisgebern

Sofern Sie die Option aktiviert haben, wird Hinweisgebern die Möglichkeit angeboten, Dateianhänge zu übermitteln.

Sofern Sie die Option deaktiviert haben, wird Hinweisgebern keine Möglichkeit angeboten, Dateianhänge zu übermitteln.

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